IMPRESSUM UND AGB

IMPRESSUM

Informationen gemäß E-Commerce Gesetz:

 

Eigentümer:

Rechberger Immobilien GmbH

Herbststraße 53

1160 Wien

Mail: cr@freizeitcenter.cc

Web: www.freizeitcenter.cc

 

FN 204702 h

UID-Nr.: ATU 608 73 326

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Rechberger Immobilien GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich der AGB

Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Freizeitcenter Gallneukirchen, Badweg 3, 4210 Gallneukirchen.

1. Allgemeine Benutzungsvorschriften

Durch das Betreten der Innenanlagen des Freizeitcenters-Gallneukirchen durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB des Freizeitcenters Gallneukirchen in allen Punkten als bekannt und werden wirksam.

2. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Anlage und deren Einschränkungen können den Aushängen entnommen werden.

3. Vermietung der Plätze

a. Allgemeines:

Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.

b. Einzelstunden:

Buchungen von Einzelstunden erfolgen über den Namen. Gebuchte Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise oder gar nicht nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so wird dem Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt. Gebuchte Stunden können nur 24 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, damit die Zahlungsverpflichtung entfällt. Bei späterer Absage erfolgt die Rechnungsstellung in voller Höhe, solange der Platz nicht vermietet wird. Für die Nachverrechnung wird generell eine Bearbeitungspauschale von jeweils 5,- EUR verrechnet.

c. Spieleinheit:

Die Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit = 60 Minuten. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende ist die Uhr an der Rezeption bzw. des Personals. Nach der ersten gebuchten Stunde ist auch die Fortsetzung der Buchung im Halbstundenrhythmus möglich. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene halbe Stunde berechnet.

d. Preise:

Es gelten die jeweils in den Aushängen oder auf der Homepage ausgehängten Preise. In der Platzmiete ist die Benutzung des gemieteten Platzes inklusive Benutzung der Umkleiden, Duschen und die Beleuchtung der Plätze enthalten.

e. Abonnements oder Buchung von Sonderveranstaltungen

Abonnements werden nur durch Abschluss eines Abo-Vertrages entgegen-genommen. Sie sind rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Die zusätzlich geltenden besonderen Vertragsbedingungen sind der Abo-Rechnung zu entnehmen.

4. Benutzungsvorschriften

Die Halle und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für anfällige, von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.

a. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter oder dessen Pächter unverzüglich zu melden.

b. Das Mitbringen von Tieren ist im Gebäude nicht gestattet.

c. Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung durch die Tennishalle Gallneukirchen.

d. Für abhanden gekommene oder entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sporttaschen mit allen Wertgegenständen mit an die Plätze zu nehmen.

e. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist untersagt.

f. Glasflaschen, Gläser, Dosen und sonstige Behälter sowie Speisen und Kaugummis dürfen nicht in die Halle sowie in die Umkleiden genommen werden.

g. Eine Ausnahme stellen lediglich die über die Gastronomie zu beziehenden Plastikflaschen dar.

h. Das Rauchen ist in der Halle und in den Umkleiden generell verboten!

i. Jeder Besucher und Benutzer des Freizeitcenters hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

j. Die Anlage und die Plätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen (Turnschuhe/Noppenschuhe) betreten werden. Das Tragen von Schraubstollen oder Nockenschuhen ist generell untersagt. Für eventuelle Schäden durch die Benutzung von Schraubstollen oder Nockenschuhen haftet der Träger dieser Schuhe.

k. Das Spielen mit dem Ball ist nur auf den ausgewiesenen Flächen und nicht im übrigen Hallenbereich und anderen Räumlichkeiten gestattet.

l. Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr.

m. Schulklassen und sonstige Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters oder Aufsichtsperson gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Halle und Anlage.

n. Eltern haften für ihre Kinder.

o. Kinder sind in der Halle und in den anderen Räumlichkeiten von ihren Eltern zu beaufsichtigen.

p. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.

q.Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen sowie unsportlichem Verhalten erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Halle verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.

5. Hausrecht und Haftungsausschluss

Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und Aushilfen, externe Veranstalter, des Eigentümers des Geländes und des Centers, der Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern des Freizeitcenters Gallneukrichen bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen gleich aus welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.

6. Fotos

Mit Betreten einer Anlage des Freizeitcenters Gallneukirchen erklärt sich jeder Gast (Mieter, Mitspieler, Besucher) damit einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Ebenso ist jeder Mieter, Mitspieler, Besucher damit einverstanden, Fotos seiner Person auf www.freizeitcenter.cc oder in Broschüren oder sonstigem Werbematerial veröffentlicht zu sehen.

7. Datenschutz/Aufzeichnung von Filmdaten

Die Freizeitcenter Gallneukirchen Kunden akzeptieren die Weitergabe ihrer Daten, die durch Buchungen, Gewinnspiele und Anmeldungen für alle Produkte entstehen. Die Aufzeichnung von Filmdaten in der Anlage werden von Zeit zu Zeit gelöscht und dienen ausschließlich dem Schutz der Anlage vor Einbruch und dem Schutz der Kunden.

8. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen jeglichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

9. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien der Sitz der Firma des Eigentümers als vereinbarter Gerichtsstand.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.

 

Stand: Mai 2018

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